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Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer

 

Die Fakten zur Kirchensteuer auf Kapitalerträge

 

Kirchensteuer auf Kapitalerträge – ist das etwa schon wieder eine neue Steuer?

 

Nein, Kirchensteuer auf Kapitalerträge oberhalb der Freistellungsgrenze von 801 Euro (ledig) beziehungsweise 1602 Euro (verheiratet) gibt es schon immer. Kapitalerträge waren schon früher als Einkommen in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern, inklusive Kirchensteuerzuschlag. Neu ist lediglich ab 2015 die Art der Erhebung: Seit 2009 wird die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle ihrer Entstehung von den Banken automatisch erhoben und an die Finanzbehörden weitergeleitet. Die automatische Weiterleitung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer erfolgte nur nach entsprechender Mitteilung des Steuerpflichtigen an seine Bank. Ab 2015 wird auch die auf die Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer grundsätzlich automatisch an die Finanzbehörden weitergeleitet.

 

 

Ich bin verheiratet und mein Ehegatte und ich bekommen ungefähr 1.000 Euro im Jahr an Zinsen. Wie viel Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer muss ich denn nun bezahlen?

 

In diesem Fall: gar keine. Nur wenn Sie als Kirchenmitglied Zinsen und Dividenden erzielen, die über die Freistellungsgrenzen hinausgehen, fällt für die überschüssigen Erträge Kapitalertragsteuer und damit auch Kirchensteuer an. Als Alleinstehender können Sie Ihren Banken Freistellungsaufträge von insgesamt bis zu 801 Euro erteilen, als Ehegatten bis zu 1602 Euro. Wenn man einen Zinssatz von 2 Prozent voraussetzt, dann fällt für Verheiratete bis zu einem Vermögen von 80.000 Euro gar keine Kirchensteuer an.

 

 

Und wenn jemand höhere Rücklagen hat – sagen wir 250.000 Euro. Was muss der an Kirchensteuer bezahlen?

 

250.000 Euro erbringen – wieder bei einem derzeit realistischen Zinssatz von zwei Prozent - 5000 Euro Zinsen, darauf wären 75 Euro für die Arbeit der Kirche aufzubringen.

 

 

Was wird denn da jetzt genau neu geregelt?

 

Es geht darum, das Verfahren zum Abzug der Kirchensteuer für alle Beteiligten zu vereinfachen. Schon seit 2009 wird die Steuer auf Kapitalerträge direkt an der Quelle ihrer Entstehung, also von den Banken einbehalten und an die staatlichen Finanzbehörden weitergeleitet. Für die Kirchensteuer war das nur möglich, wenn der Steuerpflichtige seine Religionszugehörigkeit der Bank ausdrücklich mitgeteilt hatte. Sonst war er verpflichtet, diese Angaben auf jeden Fall in seiner Steuererklärung zu machen. Nun rufen die Geldinstitute das so genannte „Religionsmerkmal“ automatisiert beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Sie erhalten die Angaben verschlüsselt als sechsstellige Kennziffer und können damit die Kirchensteuer über die Finanzbehörden gleich an die richtige Religionsgemeinschaft (zum Beispiel eine evangelische Landeskirche) weiterleiten. Derzeit verschicken viele Banken Mitteilungen darüber an ihre Kunden.

 

 

Wissen die Bankmitarbeiter also nun künftig, ob ich evangelisch oder katholisch bin?

 

Nein, für die Bankmitarbeiter ist die Religionszugehörigkeit nicht einsehbar. Auch in den Kundenstammdaten wird sie nicht ausgewiesen. Die Banken erhalten das so genannte „Religionsmerkmal“ unter Beachtung der hohen Anforderungen des Datenschutzes verschlüsselt als sechsstellige Kennziffer. Die Weiterverarbeitung dieser Ziffer erfolgt in einer gesicherten Umgebung.

 

 

Datenschutz hin oder her – mir ist das nicht geheuer, dass der Staat meine Religionszugehörigkeit den Banken mitteilt. Kann ich mich dagegen wehren?

 

Ja, Sie können der Weitergabe widersprechen und einen Sperrvermerk setzen lassen. Dazu wird es künftig ein amtliches Formular beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) geben. Die Bank erhält dann von dem Amt einen neutralen 0-Wert und behält keine Kirchensteuer ein. Allerdings müssen Sie dann in Ihrer Steuererklärung im Folgejahr die erforderlichen Angaben nachholen.

 

 

Wer die Kirche unterstützen will, der kann doch spenden – warum wird überhaupt Kirchensteuer erhoben?

 

Die Kirchensteuer ist keineswegs eine „Zwangsabgabe“. Sie ist der finanzielle Beitrag, den die Mitglieder leisten, die der Kirche ja freiwillig angehören. Sie ist auch gerecht und fair, denn sie knüpft an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kirchenmitglieder an: Wer wenig verdient, zahlt keine Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer. De facto sorgt etwa ein Drittel der evangelischen Kirchenmitglieder mit dieser Steuer dafür, dass die Kirche ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Eine nur aus Spenden finanzierte Kirche wäre stark von einzelnen zahlungskräftigen Mitgliedern abhängig, daran kann niemand ein Interesse haben.

 

 

Wie viel Geld kommt denn durch die Kirchensteuer eigentlich zusammen? Und wofür gibt die Kirche das aus?

 

2012 haben die evangelischen Landeskirchen in Deutschland insgesamt knapp 4,8 Milliarde Euro Kirchensteuern eingenommen – das sind 48 Prozent der Gesamteinnahmen. Das klingt viel, ist aber nur wenig mehr als etwa 1994. Seither ist aber ein Kaufkraftverlust von 28 Prozent zu verzeichnen. Die Kirche kann sich also bei scheinbar gleichen Einnahmen etwa ein Drittel weniger leisten. Neben den Kirchensteuern bekommt die Kirche auch öffentliche Fördermittel und Zuschüsse (32 Prozent der Einnahmen), weil sie Leistungen für die gesamte Gesellschaft erbringt – ein Beispiel ist der Unterhalt von Kindergärten. Dazu kommen Einnahmen aus Entgelten für kirchliche Dienstleistungen, Pachten, Mieten und Ähnlichem. Rund 10 Milliarden Euro gibt die Kirche bundesweit jährlich aus. Zu den größten Posten zählen der Dienst der Pfarrerinnen und Pfarrer in Verkündigung und Seelsorge, die Gemeindearbeit in Gruppen und Kreisen und die diakonische – also soziale - Arbeit in den Gemeinden. Da kommen schon weit über 5 Milliarden Euro zusammen. Rund 1 Milliarde Euro benötigt deutschlandweit der Unterhalt der zum Teil historisch wertvollen kirchlichen Gebäude. Für Leitung und Verwaltung geben die evangelischen Landeskirchen insgesamt 800 Millionen Euro aus.

 

 

Ich dachte immer, Kirche und Staat sind in Deutschland getrennt. Warum erheben dann aber die Finanzämter für die Kirche die Steuern?

 

Kirche und Staat sind getrennt in Deutschland. Der Staat ist in Sachen Kirchensteuereinzug für die Kirche als Dienstleister tätig, wie er es für andere Körperschaften öffentlichen Rechts auch ist, die das Recht haben Steuern zu erheben. Und der Staat tut das ja nicht umsonst – er lässt sich seine Dienstleistung mit rund drei Prozent des Kirchensteueraufkommens bezahlen, was rund 160 Millionen Euro im Jahr ausmacht. Die Kirche spart sich ihrerseits den bürokratischen Aufwand einer eigenen Steuerverwaltung und kann das Geld für ihre Arbeit in Verkündigung, Seelsorge, Diakonie oder Bildung einsetzen. Übrigens: Bis ins 19. Jahrhundert wurde die Kirche erheblich durch direkte staatliche Leistungen finanziert. Erst durch eine eigene Kirchensteuer konnte diese Verquickung gelöst, konnte die Kirche vom Staat unabhängig werden – und das ist ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt. Deswegen ist das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer auch im Grundgesetz garantiert.

(Quelle: EKD/EKHN)

 

» Mehr zum Thema unter www.kirchenfinanzen.de

 

 

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