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25.03.2017

„Entlastung ja, aber…“

Gesprächsbedarf: Der Entwurf für die Dekanatsträgerschaft der Kindertagesstätten findet auf der Synode wenig Unterstützung ...

 

 

Ein Antrag der Kirchengemeinde Hörbach hat zur Synode, die am Freitag in Herbornseelbach tagte, für Wirbel gesorgt. Die Vertreter der Kirchengemeinde sehen im Vertragsentwurf zur Dekanatsträgerschaft für die kirchlichen Kindertagesstätten „gravierende Veränderungen“ zum ursprünglichen Entwurf, der 2016 der Dekanatssynode vorgestellt wurde.

 

Der Antrag aus der Kirchengemeinde Hörbach, der die Beschlussfassung über Satzung und Vertrag zur Frühjahrssynode aussetzen wollte, erhielt zur Frühjahrssynode zwar nicht die nötige Mehrheit - dennoch zog der Dekanatssynodalvorstand nach einer mehrminütigen Sitzungsunterbrechung und einer kurzen Beratung den eigenen Antrag zur Beschlussfassung des Rahmen-Vertrages von sich aus zurück.

Dekan Roland Jaeckle sagte, ein solches Projekt brauche eine gemeinsame Basis und die sei derzeit noch nicht vorhanden. Der Dekanatssynodalvorstand (DSV) werde die Kirchengemeinden im Mai oder Juni zu einem Gespräch einladen. Die Details zur Mitbestimmung zwischen Träger und Betreiber sollen dort erörtert werden. Bis dahin hätten die Kirchengemeinden Zeit über den vorliegenden Entwurf des Rahmenvertrages zu beraten: „Dem Dekanatssynodalvorstand ist das Thema zu wichtig und die Sachlage zum Vertrag ist sehr umfangreich. Der DSV zieht den Tagesordnungspunkt zurück, damit den Kirchengemeinden mehr Zeit für die Diskussion bleibt.“

 

 

Zuvor hatte es in der Synode viele Wortmeldungen gegeben: Pfarrerin Susanne Klein-Gessner sagte, ihr Mann Pfarrer Thomas Gessner aus Hörbach habe stets für ein sogenanntes Modul-System geworben, das individuelle Vorgaben der Kirchengemeinden stärker berücksichtige. Sie kritisierte, im vorliegenden Entwurf des Rahmen-Vertrages habe sie das Mitspracherecht in wesentlichen Punkten nicht wieder erkennen können.  

 

 

 

Pfarrerin Dorothee Schaaf aus Merkenbach sah das ähnlich: Für sie sind, „gemeinsame Überlegungen nicht mehr im vorliegenden Vertrag enthalten“. Sie sieht die Kompetenzen der Kirchengemeinden als Betreiber gegenüber dem Dekanat als künftigen Träger eingeschränkt. Zudem sagte sie, die Kirchenvorstände hätten nicht mehr über den aktuellen Stand informiert werden können.

 

 

 

Pfarrer Andree Best sagte, auch die Kirchengemeinde Herborn habe den vorliegenden Entwurf noch nicht im Kirchenvorstand beraten können. Ihm als Synodalen fiele es schwer, jetzt etwas entscheiden zu müssen, ohne Votum aus dem eigenen Kirchenvorstand.

 

 

 

Der stellvertretende Präses Klaus Best erwiderte: „Aus meiner Sicht sind die Unterschiede des früheren und aktuellen Konzeptes marginal“. Ein Vertrag regele die Zuständigkeiten von Träger und Betreiber. Ralf Schaffner vom Dekanatssynodalvorstand ergänzte: "Es ist ein Rahmen-Vertrag, den wir den Gemeinden anbieten wollen, wenn das Dekanat die Trägerschaft für die Gemeinden übernehmen soll“.

 

Im Kern sind sich die Synodalen und der Dekanatssynodalvorstand (DSV) einig: Eine Dekanatsträgerschaft kann eine Entlastung für die Kirchgengemeinden sein, die eine Kindertagesstätte betreiben. Die Crux steckt bekanntlich im Detail: So gibt es Gesprächsbedarf, wie beispielsweise das Mitspracherecht zwischen Träger (Dekanat) und Betreiber (Kirchengemeinde) zukünftig aussehen soll. Und welche Entscheidungskompetenzen der zukünftige Geschäftsführer oder das Kuratorium für die Kitas haben sollen.

 

 

Dekan Roland Jaeckle bedauerte, dass das Ziel des Dekanatssynodalvorstandes (DSV), zum 1. Januar 2018 mit einer Dekanatsträgerschaft für die kirchlichen Kindertagesstätten zu starten, nun nicht erreicht werde. Der Zeitplan werde sich jetzt mindestens um ein Jahr verschieben. Gemeindevertreter aus Mittenaar und Eibelshausen bedauerten die Verzögerung: "Wir wären auf eine baldige Umsetzung des Rahmenvertrages angewiesen", sagte Pfarrerin Sonja Oppermann aus Ballersbach.


Hintergrund „Kita-Trägerschaft“

 

Im Dekanat an der Dill gibt es 30 Evangelische Kindertagesstätten, die von den örtlichen Gemeinden betrieben werden. Der Rahmen-Vertrag sieht vor, dass das Dekanat Träger der kirchlichen Kindertagesstätten wird und die Verwaltungsaufgaben verantwortet, während die Kirchengemeinden als "Betreiber" weiterhin die Fachaufsicht über das religionspädagogische Angebot und die inhaltliche Konzeption der Kindertagesstätte vor Ort verantworten. 

 

 

 

Seit Mitte Februar lag der Vertragsentwurf zur Dekanatsträgerschaft für die Evangelischen Kindertagesstätten im Evangelischen Dekanat an der Dill den Kirchengemeinden vor: Der Entwurf einer Satzung und eines Vertrages war seitens des Dekanatssynodalvorstandes in einer Arbeitsgruppe in den zurückliegenden Monaten erarbeitet und vorab von der EKHN positiv geprüft worden.

 

 

Bereits 2013 hatte eine Arbeitsgruppe aus den beiden Altdekanaten Dillenburg und Herborn für eine solche Trägerschaft eine Satzung und einen Vertrag nach mehreren Konsultationen unter anderem mit Vertretern der Kirchenvorstände (KVs), der Kindertagesstätten, des Dekanatssynodalvorstandes DSVs und der Mitarbeitervertretung MAV vorgelegt und dem DSV des neuen Dekanats an der Dill übergeben.

Der DSV hatte sich im Jahresverlauf 2016 mehrfach mit dem Thema befasst und einen Ausschuss gebildet, dem Klaus Best (Sechshelden), Ralf Schaffner (Frohnhausen) und Dr. Armin Schwalfenberg (Herborn) angehören. Dieser Ausschuss hat die ursprünglichen Texte (Satzung und Vertrag) überarbeitet und in eine Form gebracht, wie die Trägerschaft durch das Dekanat bewältigt werden kann.

 

Der Dekanatssynodalvorstand ist von Christoph Sassenberg und Vera Bickel vom zuständigen Zentrum Bildung der EKHN sowie von der KITA-Fachberaterin Ute Sassmannshausen beraten worden. Die MAV wurde um Stellungnahme gebeten. Deren Anmerkungen und Änderungswünsche wurden geprüft und zum Teil übernommen. Schließlich wurden Vertrag und Satzung rechtzeitig an alle Kirchengemeinden übersandt, damit die von der Dekanatssynodalordnung geforderte einwöchige Auslegung erfolgen konnte. Dies war in den Wochen zwischen dem 19. Februar und 5. März geschehen.

 

 

 

» Bild oben:

Ein Schaubild hat den Synodalen die Unterscheidung von Träger (Dekanat) und Betreiber (Kirchengemeinde) erläutern wollen. Zur Synode kam es nicht zu einer Diskussion über den vorliegenden Vertragsentwurf.

Seltenes Bild auf Synoden: Sitzungsunterbrechung - Dekan Roland Jaeckle unterbrach die Sitzung für ein paar Minuten, um sich mit dem Dekanatssynodalvorstand zu beraten.  

FOTOS: BECKER-VON WOLFF

 


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