Leitfaden für Gemeinden
Eine Sondersynode der EKHN hat in Darmstadt beschlossen, die kirchliche Lebensordnung einfacher zu verfassen. Die Synode verabschiedete am vergangenen Samstag die neue Agenda ...
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat ihren Gemeinden einen neuen Leitfaden für die Praxisarbeit gegeben. Das hat die Synode der EKHN am Wochenende bei einer Sondertagung in Darmstadt beschlossen. Die so genannte Lebensordnung gibt vor allem Gestaltungshinweise für Amtshandlungen wie Taufe, Trauung oder Bestattung.
Das reicht vom Vorschlag, sich stärker den Musikwünschen von Angehörigen bei Trauerfeiern zu öffnen bis zur Ermutigung, auch Nichtmitglieder oder Ausgetretene weiter zu kirchlichen Veranstaltungen einzuladen. Zudem werden religiöse Feiern mit anderen Religionen befürwortet. Sie könnten einen wichtigen Beitrag zum Frieden in der Gesellschaft leisten. Schließlich wurde auch die seit über zehn Jahren in der EKHN bereits mögliche Segnung von eingetragenen Lebenspartnerschaften aufgewertet. Die Gottesdienste zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren sollen nach dem Willen des Kirchenparlaments mit den traditionellen Trauungen weitgehend gleichgestellt werden. Sie können nun auch in den Kirchenbüchern eingetragen und beurkundet werden.
Jung: "Agenda ist kein Gesetzbuch"
Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Dr. Volker Jung, würdigte den neuen Leitfaden für die Gemeinden als „guten und orientierenden Text“. Die Ordnung soll nach Worten Jungs dabei „gerade kein Lexikon oder gar Gesetzbuch für alle Einzelfälle der Gemeindearbeit sein“. Vielmehr soll sie „zur sensiblen Wahrnehmung, zur theologischen Klärung und verantwortlichem Handeln“ anregen. „Die Lebensordnung bringt ins Bewusstsein, dass es permanent nötig ist, sich den gesellschaftlichen Herausforderungen zu stellen, sie biblisch-theologisch zu klären, um dann daraus Folgerungen für die eigene Arbeit zu ziehen“, so Jung.
Präses: "Sachlich geführte Debatte"
Der Präses der Kirchensynode, Dr. Ulrich Oelschläger, bezeichnete die zurückliegende Sonder-Synode als „Höhepunkt in dieser Wahlperiode“. Das Kirchenparlament habe am Samstag „Geschichte geschrieben und nach langer und guter Vorarbeit einen Text verabschiedet, der neben der Kirchenordnung zu den wichtigsten Arbeitsgrundlagen in unser Kirche gehört“. Die neue Ordnung biete vor allen den Ehrenamtlichen in der Kirche Hilfe und Orientierung. Dabei sei die „sachlich und engagiert geführte Debatte, die auch den Respekt gegenüber anders Denkenden nicht vermissen ließ, ebenso zu würdigen wie der entstandene Text“.
Mit der weitgehenden Gleichstellung der Segnung Gleichgeschlechtlicher mit der Trauung, der Integration neuer Bestattungsformen, mit Empfehlungen für Gottesdienste im Rahmen des jüdisch-christlichen Dialogs reagiere die Ordnung vor allem auf eine neue Lebenswirklichkeit, erklärte Oelschläger. Die alten Regelungen waren zum Teil über 50 Jahre alt.
Fast ein Jahrzehnt am Entwurf gearbeitet
An der rund 40 Seiten umfassenden Neufassung der „Ordnung für das kirchliche Leben in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau“ wurde fast ein Jahrzehnt gearbeitet. Sie ersetzt Regelungen, die zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahre 1962 stammen. In einem umfangreichen Beteiligungsprozess hatten sich neben einer Kommission der Kirchenleitung und den Ausschüssen der Kirchensynode unter anderem auch Universitätstheologen sowie 196 Gemeinden, 14 Dekanatssynoden und elf Pfarrkonvente beteiligt.
Zielgruppe des neuen Textes sind nicht nur Pfarrerinnen und Pfarrer, sondern auch die ehrenamtlich arbeitenden Kirchenvorstände und interessierte Kirchenmitglieder.
» Der Text des Entwurfes - noch ohne die aktuellen Änderungen der Sondersitzung - ist auch im Internet einsehbar unter:
http://www.kirchenrecht-ekhn.de/static/27152.pdf
Stichwort EKHN:
Die EKHN hat rund 1,7 Millionen Mitglieder. Sie umfasst Mittel- und Südhessen sowie den Nordosten von Rheinland-Pfalz. Sitz von Kirchenverwaltung und Kirchenleitung ist Darmstadt.
» Mehr Infos im Internet unter www.ekhn.de
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