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08.01.2015

Nicht neu - nur einfacher

Ab 2015 wird die Kirchensteuer aus Kapitalerträgen automatisch von den Banken abgeführt. Diese Information hat manchen eher verunsichert ...

 

 

Zugegeben die unterschiedlich aufbereiteten Kunden-Informationen der Banken waren zum Teil sehr verwirrend. Wer mehrere Konten bei verschiedenen Bankinstitutionen hat, wurde von den vielen Mitteilungen überrascht.

 

Im Kern ändert sich eigentlich nur eins: Ab 2015 wird die Kirchensteuer aus Kapitalerträgen automatisch von den Banken abgeführt. Viele Geldhäuser haben ihre Kundinnen und Kunden bereits sehr früh im Jahr 2014 informiert und mit der Vielzahl bei manchen Befürchtungen ausgelöst.

 

Nein, es kommt keine neue Kirchensteuer durch die Hinterür. Die Regelung der Kapitalertragssteuer ist auch nicht neu und betrifft bei dem derzeitigen Zinsniveau nur Vermögen, die 80.000 Euro übersteigen. Neu erscheint sie nur denen, die ihre Einkünfte aus Kapitalerträgen bislang dem Finanzamt verschwiegen haben.

 

Im Folgenden werden die häufigsten Fragen dazu beantwortet.

 

Kirchensteuer auf Kapitalerträge – ist das eine neue Steuer?

 

Nein, Kirchensteuer auf Kapitalerträge oberhalb der Freistellungsgrenze von 801 Euro (ledig) beziehungsweise 1.602 Euro (verheiratet) gibt es schon immer. Kapitalerträge waren schon früher als Einkommen in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern, inklusive Kirchensteuerzuschlag.

 

Neu ab 2015 ist lediglich die Art der Erhebung: Seit 2009 wird die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle ihrer Entstehung von den Banken automatisch erhoben und an die Finanzbehörden weitergeleitet. Die automatische Weiterleitung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer erfolgte nur nach entsprechender Mitteilung des Steuerpflichtigen an seine Bank. Ab 2015 wird auch die auf die Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer grundsätzlich automatisch von den Banken an die Finanzbehörden weitergeleitet.

 

 

Und wie ist das mit dem Datenschutz?

 

Das neue Verfahren erfüllt die hohen Anforderungen des Datenschutzes. Das Religionsmerkmal – eine sechsstellige Kennziffer – wird verschlüsselt übermittelt. Bankmitarbeiter erfahren nicht, welcher Kirche der Kunde angehört. Und auch die Kirchen erfahren nicht, wer wieviel Kirchensteuer bezahlt.

 

Wenn Bankkunden der Weitergabe der Kennziffer widersprechen möchten, - dafür wird es künftig ein spezielles Formular beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) geben - können in diesem Fall Kirchenmitglieder im Rahmen der Steuererklärung im Folgejahr die entsprechenden Angaben nachholen.

 

 

» Mehr zu allen Fragen der Kirchensteuer gibt es hier

 

 

 


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