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02.11.2015

MAV in Kirche & Diakonie

Mit der Fusion der beiden Dekanate Dillenburg und Herborn stellt sich auch die kirchliche Mitarbeitervertretung künftig neu auf.

 

 

Die Kirche ist ein vielfältiger Arbeitgeber, das zeigte sich bei der jüngst angesetzten MAV-Mitarbeiterversammlung in der Herborner Konferenzhalle. Über 180 Mitarbeitende aus den verschiedensten Berufsgruppen wie Küster, Organisten, Verwaltungsangestellte, Erzieher, Gemeindepädagogen oder Reinigungs- und Hauswirtschaftskräfte sowie Pflegerinnen und Pfleger, Psychologische Fachkräfte konnten die Herborner MAV-Vorsitzende Cornelia Weber-Seibel und ihre Dillenburger Kollegin Christine Matzkewitz begrüßen.

 

Als Referentin war Dr. Petra Knötzele von der Kirchenverwaltung zu Gast, die zum Thema „Kirchliches Arbeitsrecht“ kurz referierte und viele Fragen zum kirchlichen Anstellungsrecht beantwortete. Mit der Fusion der Dekanate zum 1. Januar 2016 wird sich am Arbeitsverhältnis für die Mitarbeitenden nichts ändern, sagte Dr. Petra Knötzele von der Kirchenverwaltung, der rechtliche Rahmen und das kirchliche Arbeitsrecht bleiben bestehen.

 

Mit dem Jahreswechsel wachsen die Evangelischen Dekanate Dillenburg und Herborn zum neuen „Dekanat an der Dill“ zusammen. Im neuen Dekanat an der Dill werden insgesamt 1.088 Angestellte arbeiten. Die Mitarbeiter-Vertretungen (MAV) der beiden Dekanate werden nun ebenfalls fusionieren: Diskutiert wurde auch, ob es künftig für die Kirchlichen Dienste und die Diakonie-Stationen jeweils eigene Gremien geben soll. Die angestellten Mitarbeiter im Dekanat, in den 35 Kirchengemeinden, in den vier Diakoniestationen, in der Beratungsstelle und in den 30 Evangelischen Kindertagesstätten der Region votierten für diesen Schritt.

 

So werden für die Diakoniestationen und für das neue Dekanat zwei Wahlvorstände gebildet, die ab Oktober die MAV-Wahlen im Frühjahr 2016 vorbereiten sollen. Bis zur Wahl müssen geeignete Kandidaten für die neuen Vorstände der Mitarbeitenden-Vertretungen gefunden werden. Die kirchlichen Mitarbeitenden wählen dann für vier Jahre ihre Vertreter in die jeweiligen MAVs.


Stichwort MAV:

 

Die Mitarbeitenden-Vertretung (MAV) setzt sich für alle Belange der Mitarbeitenden gegenüber ihren Dienststellen ein, berät und vermittelt in dienstrechtlichen Fragen. Die MAV ist eine Personalvertretung (ähnlich einem Betriebs- oder Personalrat). Sie hat das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung der Dienstverhältnisse und an der Fürsorge für einzelne Mitarbeitende mitzuwirken. Das Team engagiert sich in verschiedenen Arbeitsgruppen und bietet kirchlichen Angestellten Unterstützung und Einzelberatung an.

 

» Bilder oben:

Zufrieden zeigten sich die Herborner MAV-Vorsitzende Cornelia Weber-Seibel (links) und ihre Dillenburger Kollegin Christiane Matzkewitz zur Entwicklung der kirchlichen Mitarbeiter-Vertretungen in Diakonie und Kirche.

 

Mit der Fusion der Dekanate zum 1. Januar 2016 wird sich am Arbeitsverhältnis für die Mitarbeitenden nichts ändern, sagte Dr. Petra Knötzele von der Kirchenverwaltung, der rechtliche Rahmen und das kirchliche Arbeitsrecht bleiben bestehen.

 

FOTOS: BECKER-VON WOLFF

 

 


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