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23.01.2013

Kitas gegen KiföG

In den Kindertagesstätten werden Unterschriften gegen einen Gesetzes-Entwurf des Landtags gesammelt. Die Qualität der Betreuung werde beeinträchtigt, befürchten die Leiterinnen und Leiter der evangelischen Kindergärten...

Mit dem Hessischen Kinderfördergesetz (HessKiföG), das zum 1. Januar 2014 in Kraft treten soll, bündelt der Gesetzgeber die Landesförderungen und Verordnungen für Kindertageseinrichtungen. Ziel der Neufassung ist es, die bisherigen unterschiedlichen Fördersystematiken zu vereinheitlichen sowie die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen flexibler und bedarfsgerechter zu gestalten.

 

Das klingt erst einmal gut. Grundsätzlich solle die Qualität der frühkindlichen Bildung in Hessen gesichert und verbessert werden. Doch wie so oft steckt die Tücke im Detail: Der bisher feste Betreuungsschlüssel wird aufgeweicht. Nach dem neuen Gesetz wird nicht mehr wie bisher nach Anzahl der Gruppen einer Kita und der Öffnungszeit berechnet, sondern nach den vorliegenden Anmeldungen der Kinder zu einem bestimmten Stichtag, dem Alter und der Betreuungszeit der einzelnen Kinder. Das ist die sogenannte Subjekt-Finanzierung, die einmal jährlich zu einem bestimmten Stichtag in Hessen erhoben werden soll.

 

Viele der Leiterinnen und Leiter der evangelischen Kitas befürchten mit dem Gesetz-Entwurf eine finanzielle Kürzung durch die Hintertür. Die Komplexität des neuen Modells ist schwierig zu vermitteln. Die Berechnung sei kompliziert, sagt Matthias Jung vom evangelischen Familienzentrum in Frohnhausen: „Die Folgen muss jede einzelne Kita selbst erst mal ausrechnen.“

 

Kommt die Neuregelung, könnte es gleichzeitig größere Krippengruppen in den Kitas geben, befürchten die Leiterinnen und Leiter der kirchlichen Kitas. „In Krippengruppen für die nun gesetzlich vorgeschriebene Betreuung von Kindern unter drei Jahren könnte es künftig bis zu 16 Betreuungsplätze geben - anstatt bisher nur maximal zehn“, sagt Anette Müller, Leiterin der evangelischen Kindertagesstätte in Ewersbach.

 

Was die Leiterinnen und Leiter zudem irritiert ist, dass grundsätzlich die Subjekt-Förderung eingeführt werden soll und im vorliegenden Gesetzes-Entwurf doch wieder von Gruppenberechnungen ausgegangen wird. Da liege beim bisherigen Gesetzes-Entwurf ein Widerspruch vor.

 

„Gerade die kleinen Kinder benötigen Zeit und eine feste Bezugsperson", sagt Anette Müller in Ewersbach. Zehn der 85 Kinder, die in die Ewersbacher Kindertagesstätte gehen, sind unter drei Jahre alt und bilden die Krippengruppe. In der Haupt-Betreuungszeit kümmern sich drei Erzieherinnen um die Jüngsten. Müller sagt: "Gerade für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren müsste die Politik richtig Geld in die Hand nehmen."

 

Ein weiterer Kritikpunkt ist: Angelernte Kräfte könnten ausgebildete Erzieherinnen ersetzen. Das Sozialministerium nennt das "Öffnung des Fachkraftkatalogs für nichtpädagogische Berufsgruppen unter Beibehaltung des derzeitigen Qualifikationsniveaus". Allerdings sieht der Gesetzes-Entwurf eine Beschränkung auf 20 Prozent vor, das ist neu. Matthias Jung, Leiter des Familienzentrums in Frohnhausen, kritisiert dennoch: "Da ist gute pädagogische Arbeit in Gefahr, denn wie die vorgesehene Zusatzausbildung aussehen soll, ist vom Gesetzgeber nicht näher definiert. Das könnte im Extremfall bedeuten, dass an einem Tag nur eine einzige, ausgebildete Erzieherin in einer Kita anwesend ist“. Dieses vorgegebene Maß ist für ihn ein schlechter Witz.

 

Die evangelischen Leiterinnen und Leiter sehen langfristig den Erzieherinnen-Beruf als gefährdet an. Dass es in Kindertagesstätten Unterstützung von fachfremden Personen gibt, ist nicht neu: So gebe es in Ewersbach zum Beispiel ehrenamtliche Vorlesepaten, sagt Kita-Leiterin Anette Müller. Die Arbeit von Fachfremden dürfe eben aber nur unterstützend und zusätzlich sein, aber nicht Fachpersonal ersetzen. Zudem sieht Müller noch ein anderes Problem auf die Einrichtungen zukommen: Unabhängig vom neuen Kinderförderungsgesetz sollen in der Erzieher-Ausbildung künftig die Praxis-Phasen verkürzt werden. "Irgendwann haben wir dann kaum noch fachliches Personal."

 

Der Fachbereich Kindertagesstätten im Zentrum Bildung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat die evangelischen Kirchengemeinden als Träger der evangelischen Kindertagesstätten unterstützt, in ihren Einrichtungen Unterschriften gegen den derzeit vorliegenden Gesetzes-Entwurf zu sammeln.

 

Auf Landesebene will sich die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau gemeinsam mit anderen Verbänden dafür einsetzen, dass der vorliegende Gesetz-Entwurf nachgebessert wird: „Wir bringen uns in die politischen Prozesse um das Gesetz ein und arbeiten dazu auf der Landesebene mit den katholischen Kolleginnen und Kollegen und den Vertreterinnen und Vertretern der in der LIGA organisierten Freien Träger, Politikerinnen und Politikern und unserer Kirchenleitung zusammen“, heißt es in einem Schreiben der Fachbereichsleiterin Sabine Herrenbrück aus Darmstadt: „Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative des Landes, alle Förder- und Regelungstatbestände des Kindertagesstätten-Bereichs in einem Kinderförderungsgesetz zusammen zu fassen. Das Ansinnen einer Flexibilisierung der Rahmenbedingungen ist zu begrüßen, gleichzeitig müssen aber die Standards, die das Gesetz setzen soll, nach inhaltlichen Gesichtspunkten ausformuliert werden“.

 

 

» Weitere Informationen dazu:

 

Fachberatung Kindertagesstätten
Zentrum Bildung der EKHN
Fachbereich Kindertagesstätten
Außenstelle Herborn
Andrea Maier
Am Hintersand 15
35745 Herborn
Telefon 02772 / 58 34-789
Fax: 02772 / 58 34-790
Mobil: 0152 / 22 666 910
Mail: andrea.maier.zb(at)ekhn-net.de 

 

 

» Das Sekretariat (Frau Krimmel) erreichen Sie telefonisch
unter 02772 / 58 34 - 788.

 

 


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