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07.06.2014

Auch Jugendliche wählen

Gerade erst haben die Europäer ihr Parlament gewählt, und schon geht es weiter mit der nächsten Wahl: Im Frühjahr 2015 werden die Kirchenvorstände neu gewählt...

 

Knapp ein Jahr vor den nächsten Kirchenvorstandswahlen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) haben die Vorbereitungen für das Ereignis begonnen. Am 26. April 2015 sind rund 1,5 Millionen Wahlberechtigte in 1.168 Kirchengemeinden der EKHN aufgerufen, neue Vorstände zu wählen. Zur Wahl stehen dann rund 15.000 Kandidatinnen und Kandidaten für etwa 11.000 Plätze in den Kirchenvorständen.

 

Wahlberechtigt sind Evangelische bereits ab 14 Jahren. Erstmals dürfen auch Jugenddelegierte in die jeweiligen Kirchenvorstände gewählt werden, auch wenn sie noch nicht volljährig sind. Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde und geistlich und rechtlich für das Gemeindeleben verantwortlich. Kirchenvorstandswahlen gelten als evangelisches Markenzeichen und ein Kernstück der Ordnung der Kirche, die von Vorständen und Synoden geleitet wird.

 

Die Kirchenvorstandswahlen finden alle sechs Jahre statt. Für die Wahlen wird auf Materialien in violetter und hellgrüner Farbe mit dem Slogan „Evangelisch. Meine Wahl! Kirchenvorstand 2015“ geworben. Bereits jetzt gibt es Informationen unter www.meinewahl.ekhn.de 

 

Zum Auftakt der Wahlvorbereitungen hat Dr. Ulrich Oelschläger, Präses der Kirchensynode der EKHN, bei einer Arbeitstagung für Kirchenvorstände in Arnoldshain / Taunus an den 80. Jahrestag der Theologischen Erklärung von Barmen und an das darin festgelegte „Prinzip der Geschwisterlichkeit“ in der Leitung der evangelischen Kirche erinnert. Die Verantwortung für den Dienst der Kirche sei der ganzen Gemeinde anvertraut. Die Arbeit in den Kirchenvorständen baue auf gegenseitigen Respekt, die Begegnung von Haupt- und Ehrenamtlichen, von Frauen und Männern geschähe „auf Augenhöhe“.

 

Präses Oelschläger rief die Verantwortlichen in den Gemeinden zum „Mitgestalten und Mitentscheiden“ der EKHN auf. „Auch angesichts einer Fülle von Aufgaben lohnt sich das Mitarbeiten im Kirchenvorstand. Gemeinsam Leiten und gemeinsam Arbeiten machen Spaß“, sagte Oelschläger. Bei der Arbeitstagung erläuterten auch Pfarrer Dr. Steffen Bauer von der Ehrenamtsakademie der EKHN, und Oberkirchenrätin Petra Zander von der Kirchenverwaltung die rechtlichen Vorgaben und wie es den Gemeinden gelingen könne, Menschen zur Mitarbeit in den Vorständen zu gewinnen. Gewählt werden können evangelische Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.

 

Erstmalig können die Gemeinden der EKHN bei den kommenden Wahlen aber auch Jugenddelegierte wählen. Bis zu zwei Jugendliche dürfen demnach an den Sitzungen des Leitungsgremiums vor Ort mit beratender Stimme teilnehmen. Sie erhalten Rede- und Antragsrecht. Daneben können sie in Ausschüsse des Kirchenvorstands entsandt werden. Sobald sie volljährig und damit geschäftsfähig sind, erhalten sie auch das Stimmrecht.

 

Juristin Zander betonte, dass die EKHN damit Neuland betrete. „Weder im staatlichen noch im kirchlichen Bereich gibt es bisher ein Vorbild für solche eine Regelung und Möglichkeit der Mitarbeit von Jugenddelegierten in einem Vorstand“, sagte Zander. Für die Wahl wird die EKHN mit dem Slogan: „Evangelisch. Meine Wahl! Kirchenvorstand 2015“ werben. Pfarrer Martin K. Reinel von der Öffentlichkeitsarbeit der EKHN informierte über die gemeinsame Gestaltungslinie, die für alle Veröffentlichungen zur Wahl vorgesehen ist und die von der Wiesbadener Agentur „Fazit.Design“ entwickelt wurde. Ein Prinzip der Kommunikation für die Wahl sei, „mit echten Gesichtern zu werben“. Die Kirchenvorstände seien das „Gesicht der Gemeinde“ und sollten sich auch öffentlich präsentieren, so Reinel. Zur Wahl wird die EKHN den Gemeinden eine Reihe von Kommunikationsmitteln von Druckvorlagen bis zum Plakat zur Verfügung stellen.

 

Bis zum Herbst müssen 15.000 Kandidaten gefunden sein Die Kirchenvorstandswahlen folgen einem durch die Kirchensynode genau festgelegten gesetzlichen Verfahren. Die Vorbereitung bis zur Wahl verläuft in drei großen Phasen: Im Sommer 2014 sollen die Gemeinden eine Bilanz ihrer Arbeit ziehen. Bis zum Ende des Jahres müssen sie die Listen der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl erstellen. Im Frühjahr 2015 schließlich machen die Gemeinden mit Aktionen und Veröffentlichungen auf die Wahl selbst aufmerksam und werben für die Wahlbeteiligung.

 

Die Wahl erfolgt dann den allgemeinen demokratischen Regeln gemäß in „gleicher, freier, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl“. Die EKHN baut sich „von der Basis her“, von den Gemeinden auf. Nach dem Amtsantritt wählen die neuen Kirchenvorstände jeweils Delegierte in die Dekanatssynoden der evangelischen Kirche in der Region, die wiederum die Mitglieder der Kirchensynode bestimmen, des obersten Gremiums der EKHN. Kirchenvorstände in der EKHN werden jeweils für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand im Jahr 2009 statt.

 

» Mehr zum Thema direkt unter: www.meinewahl.ekhn.de

 

 


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