Immer frei am 31.10.
Der Reformationstag als genereller staatlicher Feiertag ...
Die am Samstag in Eschenburg-Eibelshausen tagende Synode im Evangelischen Dekanat an der Dill will den Reformationstag (31. Oktober) nicht nur einmalig sondern generell zum staatlichen Feiertag erklären lassen. Die Synodalen haben einen entsprechenden Antrag an die Kirchensynode der EKHN gerichtet.
Darin heißt es: "Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau möge sich bei den Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz dafür einsetzen, dass künftig der 31. Oktober eines jeden Jahres als staatlicher Feiertag eingeführt und begangen wird".
Der Wortlaut des Antrages: "Die Synode der Ev. Kirche in Hessen und Nassau möge sich bei den Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz dafür einsetzen, dass künftig der 31. Oktober eines jeden Jahres als staatlicher Feiertag eingeführt und begangen wird."
Begründungen:
1. Mit der Übersetzung des Neuen Testaments auf der Wartburg (Thüringen) und dem Verkauf auf der Frankfurter Buchmesse (Hessen) sowie der Übersetzung der gesamten Bibel aus der hebräischen und griechischen Ur-sprache (1534) werden der geniale Bibelübersetzer Martin Luther - zusammen mit seinem Team - zum Schöpfer der (hoch-) und gesamt-deutschen Sprache. Somit ist diese Bibelübersetzung ein wesentlicher Beitrag zur Begründung der deutschen Identität und Kulturnation (als dem Land der Dichter und Denker), in wesentlicher Verbindung mit der Einführung der allgemeinen Schulpflicht (Reformation als Bildungsereignis). Zugleich ist Luthers Bibelübersetzung ein Dokument, das auf die verbindenden jüdischen, christlichen und humanistischen Wurzeln und Werte unserer Gesellschaft hinweist.
2. Mit seiner Rede vor dem Reichstag zu Worms (Rheinland-Pfalz) tritt Martin Luther ein für wesentliche Grund- und Menschenrechte: die Freiheit des Gewissens, des Glaubens, der Gleichheit der Menschen (vor Gott) und persönlichen Überzeugung.
3. Auch mit dem Religionsgespräch in Marburg 1529 (Hessen) gewinnt die Reformation eine europäische Dimension. Die Reformation ist ein wichtiger und befördernder, zugleich ambivalenter, widersprüchlicher und herausfordernder "Baustein" im Prozess hin zur föderalen Struktur im deutschen Nationalstaat sowie zur europäischen Verständigung, Einheit und Einigung.
4. Luthers Schattenseiten sollen nicht vergessen bleiben. Beispielsweise seine Haltung und Äußerungen gegenüber den Bauern, Juden und Türken sind eine deutliche Mahnung für die Würde des Menschen, Frieden, Gleichheit und Gerechtigkeit, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und gegenseitige Toleranz. Insofern ist der 31. Oktober 2017 als Heldengedenktag ungeeignet, sondern ein Tag des Gedenkens und wichtig für den gesellschafts-politischen Diskurs.
5. Die breite Akzeptanz unter der Bevölkerung in Deutschland, was den Gedenktag der Reformation als staatlichen Feiertag im Jahr 2017 anbetrifft, spricht für einen entsprechenden Antrag, zumal in Hessen - anders als in den Nachbarbundesländern (NRW, RLP und Bayern) - der 1. November kein staatlicher Feiertag ist. Die Synode beschließt, folgenden Antrag an die Synode der EKHN zu stellen: "Die Synode der Ev. Kirche in Hessen und Nassau möge sich bei den Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz dafür einsetzen, dass künftig der 31. Oktober eines jeden Jahres als staatlicher Feiertag eingeführt und begangen wird."
Abstimmungsergebnis: 56 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen.
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