Eva Hees in GMAV
Die EKHN hat eine neue Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV). Mit dabei ist auch Eva Hees, die Küsterin aus Haiger.
Die EKHN hat eine neue Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV). Wie die Personalvertretung der kirchlichen Beschäftigten Mitte Juni mitteilte, hat Elke Thielmann, Leiterin des Kindergartens in Alsbach an der Bergstraße, nun den Vorsitz des siebenköpfigen Gremiums inne. Sie übernimmt das Amt vom ihrem langjährigen Vorgänger Peter Stenger, der nicht erneut für die GMAV kandidierte.
Zur neuen Gesamtmitarbeitervertretung der EKHN gehören insgesamt sieben Mitglieder: Wahlberechtigt waren die Vorsitzenden der Mitarbeitervertretungen in der EKHN. Sie wählten Eva Hees (Küsterin in der evangelischen Kirchengemeinde Haiger), Michael Horst (Geschäftsführer ARK, KVVG, DK, Darmstadt), Norbert Kelbassa (Diplomreligionspädagoge im Dekanat Alsfeld), Peter Müller (Dipl. Sozialarbeiter in der ESG Frankfurt am Main), Horst Pötzl (Dipl. Sozialpädagoge aus dem Zentrum Bildung Darmstadt), Martin Schnelle (EDV-Koordinator aus der Evangelischen Regionalverwaltung Oberursel) und Elke Thielmann (Kita-Leiterin in Alsbach/Bergstraße).
Vier von ihnen sind neu gewählt, drei gehörten bereits der vorherigen GMAV an. Die Amtszeit der neuen GMAV dauert vier Jahre. Die Wahl war öffentlich und wurde von einem Wahlausschuss durchgeführt. Da innerhalb einer Woche kein Einspruch eingelegt wurde, ist die Wahl nun auch rechtskräftig.
Hintergrund Gesamtmitarbeitervertretung GMAV
Die Kirchen unterliegen nicht dem staatlichen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht, denn die Verfassung garantiert den Kirchen ein weitgehendes Selbstbestimmungsrecht. Dem kommen die evangelischen Kirchen mit einem eigenen Mitarbeitervertretungsrecht nach. Es wurde von der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 1971 (novelliert 1988) unter dem Namen Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, kurz MAVG.EKHN verabschiedet.
Darin wird die Vertretung der Beschäftigten in Mitarbeitervertretungen (MAV) geregelt. Sie sind in allen Dekanaten und größeren Einrichtungen zu wählen. Die MAVen wählen ihrerseits die sieben Mitglieder der GMAV, deren Amtszeit vier Jahre dauert.
Für ihre Arbeit werden die Mitglieder der GMAV derzeit teilweise freigestellt. Der Vorsitzende mit 50 Prozent und die anderen Mitglieder mit je 20 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit. Im Gegensatz zu den MAVen hat die GMAV kein Mitbestimmungsrecht, sondern lediglich ein Mitwirkungsrecht bei allen Angelegenheiten, die die Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im gesamten Kirchengebiet betreffen und nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsrechtlichen Kommission fallen.
Beispiele sind Neuordnungen, Arbeitssicherheit, EDV, Qualitätsmanagement, kirchliche Zusatzversorgungskasse, Personalgespräche und mehr.
Für viele Bereiche hat die GMAV auch ein Initiativrecht. Weiterhin bildet die GMAV Mitarbeitervertreter fort und berät und unterstützt sie bei Bedarf. Regelmäßig werden auf Propsteiebene Treffen der Mitarbeitervertretungen durchgeführt um die Kollegen und Kolleginnen über neue Entwicklungen in der EKHN zu informieren und den Meinungsaustausch und die Willensbildung zu ermöglichen. Durch Vorschläge, Anregungen und Anträge nimmt die GMAV Einfluss auf die Diskussionen in der arbeitsrechtlichen Kommission.
Auf nationaler Ebene arbeitet die GMAV mit den Vertretungsorganen der anderen Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in der Ständigen Konferenz (STÄKO) zusammen.
» Weitere Informationen unter www.gmav-ekhn.de
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