Sacharbeiter/in gesucht
Die Regionalverwaltung sucht Teilzeitkraft in Steffenberg ...
Der Evangelische Regionalverwaltungsverband (RVV) Nassau Nord mit Sitz in Steffenberg ist Teil der mittleren Verwaltungsebene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und nimmt eine Vielzahl von Dienstleistungs- und gesamtkirchlichen Genehmigungsaufgaben für sechs Dekanate, 128 Kirchengemeinden und 19 übergemeindliche Einrichtungen wahr.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Stelle
einer Sachbearbeiterin / eines Sachbearbeiters
für das Personalwesen mit 20 Wochenstunden
in der Verwaltungsdienststelle Steffenberg-Niedereisenhausen befristet bis zum 31.12.2013 zu besetzen.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
• Erfassung von Personalfällen
• Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
Ihr Profil:
• Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder kaufmännische Ausbildung
• Fachkenntnisse im Bereich Personalwesen
• Teamfähigkeit
• Selbständigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kritikfähigkeit
• hohes Maß an Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit und Loyalität
• überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative
• Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche (ACK)
• Erfahrungen in den gängigen Office-Programmen.
Die Vergütung erfolgt nach E 6 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Dienstort ist Steffenberg-Niedereisenhausen. Bei dieser Ausschreibung sind Frauen und Männer gleichermaßen aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis 28.06.2013 richten an:
Ev. Regionalverwaltung Nassau-Nord
zu Händen von Frau Sandra Nickel
Im Grund 4
35239 Steffenberg
oder per E-Mail an sandra.nickel(at)ekhn-kv.de Evtl. Rückfragen richten Sie bitte an die stellvertretende Leiterin der Regionalverwaltung, Frau Belov-Hahn, unter Telefon 0 64 64 / 93 44 102 oder per E-Mail an lydia.belov-hahn(at)ekhn-kv.de .
Fahrtkosten für die Teilnahme an Bewerbungsgesprächen können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf von 3 Monaten datenschutzkonform vernichtet.
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