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23.11.2015

Im Amt bestätigt

Kirchenpräsident Dr. Volker Jung und Pröpstin Annegret Puttkammer (Herborn) wurden von der Kirchensynode im Amt bestätigt...

 

Annegret Puttkammer bleibt Pröpstin für Nord-Nassau: Mit großer Mehrheit hat die in Frankfurt am Main tagende Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die 53 Jahre alte Theologin am Donnerstagnachmittag in ihrem Leitungsamt bestätigt. Ihr gaben 116 von 123 Synodalen die Stimme bei drei Enthaltungen und vier Nein-Stimmen.

 

Puttkammer hatte ihre sechsjährige Amtszeit 2011 angetreten. Sie ist als geistliche Leitungsperson von Herborn aus für rund 230.000 Kirchenmitglieder in 169 Gemeinden mit rund 200 Pfarrerinnen und Pfarrern zuständig. Die Propstei umfasst die Regionen um Biedenkopf, Herborn, Westerburg und Limburg. Sie schließt Regionen in Hessen und Rheinland-Pfalz sowie einen kleinen Teil von Nordrhein-Westfalen ein. Puttkammer ist als Pröpstin, deren Funktion mit der einer „Regionalbischöfin“ in anderen Kirchen vergleichbar ist, auch Mitglied in der Kirchenleitung der EKHN sowie Vorgesetzte der Dekaninnen und Dekane. Ihre neue Amtszeit beginnt 2017.

 

Kirchenpräsident Jung bestätigt

 

Bereits am Mittwoch (25. November) ist der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Dr. Volker Jung, von der in Frankfurt am Main tagenden Kirchensynode mit großer Mehrheit in seinem Amt bestätigt worden. Die Synodalen wählten Jung mit 122 von 134 abgegebenen Stimmen bei acht Enthaltungen erneut zum hessen-nassauischen Kirchenpräsidenten.

 

Er steht damit ab 2017 für weitere acht Jahre an der Spitze der rund 1,6 Millionen Mitglieder zählenden EKHN. Jung hatte das mit einem Bischof vergleichbare Amt 2009 als Nachfolger von Peter Steinacker (1943-2015) angetreten.

 

Zur Zeit diskutiert die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) über ein 21 Millionen Euro umfassendes Hilfspaket für die Flüchtlingsarbeit der kommenden Jahre. Die Entscheidung ist für Freitag im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgesehen. Der für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren geltende Entwurf sieht unter anderem eine Aufstockung der professionellen Flüchtlingsberatung und mehr Stellen für die Koordination des ehrenamtlichen Engagements in den Kirchengemeinden sowie verstärkte Integrationsmaßnahmen in den knapp 600 evangelischen Kindertagesstätten vor.

 

Außerdem soll mehr Geld für den Ausbau von Unterkunftsmöglichkeiten, der Bildungsarbeit und regionale Projekte wie beispielsweise Sprachkurse zur Verfügung gestellt werden. Die zusätzlichen Mittel für die Hilfsmaßnahmen kommen aus Überschüssen, die in den vergangenen Jahren erwirtschaftet wurden und in Rücklagen flossen.

 

Pröpstin: Mehr unter die Leute gehen

 

In ihrer Vorstellungsrede forderte Puttkammer Gemeinden dazu auf, „mehr unter die Leute zu gehen“. Es sei wichtig, „dass wir uns als Evangelische erkennbar machen und in dieser Gesellschaft unser Gesicht zeigen mal verkündigend, mal diakonisch, mal politisch“, sagte sie.

 

Als Beispiel nannte sie unter andrem die Arbeit einer Gemeinde im Westerwald, die mit dem kircheneigenen Schneepflug im Ort auch Gehwege für Menschen räume, die dazu körperlich selbst nicht mehr in der Lage seien.

 

Außerdem sei eine Verstärkung der evangelischen Bildungsarbeit vor allem angesichts der Menschen wichtig, die als Flüchtlinge kämen. Evangelische Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen könnten zu „Orten der Toleranz und des gelingenden pluralen Miteinanders“ werden. Schließlich ist in Zukunft nach Ansicht Puttkammers die „integrierende Wirkung“ der Kirche gefragt. Dies gelte beispielsweise für unterschiedliche Frömmigkeitsrichtungen ebenso wie für das „Auseinanderdriften der Lebenswelten von Stadt und Land“. Puttkammer versprach, künftig ihr Amt als Pröpstin auch weiter „basisbezogen, lösungsorientiert und geistlich fundiert“ zu führen.

 

Zur Person: Annegret Puttkammer

 

Annegret Puttkammer wurde 1963 in Fulda geboren und verlebte ihre Kindheit in Velbert bei Düsseldorf. Nach dem Studium der Evangelischen Theologie an den Universitäten Münster und Bonn und dem Vikariat in Kleve übernahm sie dort eine halbe Pfarrstelle und eine halbe Stelle in der Krankenhausseelsorge. Von 1991 bis 1994 war sie Pastorin beim Evangelischen Bibelwerk im Rheinland. Nach ihrer Heirat zog sie zu ihrem Mann Detlef Puttkammer nach Stuttgart und war dort Bildungsreferentin im Frauenwerk der Evangelischen Kirche in Württemberg.

 

1997 kam sie in die EKHN und war zehn Jahre Gemeindepfarrerin in Wiesbaden und in Bad Soden-Neuenhain. 2008 wurde sie Dekanin im Dekanat Herborn. Seit 2003 ist sie auch Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste in der Evangelischen Kirche in Deutschland und deren stellvertretende Vorsitzende.

 

Die Theologin ist zudem als Autorin tätig. Unter anderem veröffentlicht sie Beiträge im „Neukirchener“ und dem „Konstanzer Kalender“. Seit 1995 arbeitet sie an der Zeitschrift „Brennpunkt Gemeinde“ mit.

 

Hintergrund: EKHN und Synode

 

 

 

Die EKHN hat rund 1,6 Millionen Mitglieder. Das Kirchengebiet reicht von Biedenkopf im Norden über das Rhein-Main-Gebiet bis Neckarsteinach im Süden und von Schlitz im Osten über Mainz bis Bingen im Westen. Rund ein Fünftel der hessen-nassauischen Kirche liegt in Rheinland-Pfalz.

 

Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das „maßgebende Organ“ der hessen-nassauischen Kirche. Sie erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl die wichtigsten Leitungsämter und beschließt den Haushalt. Das Gremium für die geistliche und rechtliche Leitung trifft auch wichtige kirchenpolitische Grundsatzentscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten die Beschlüsse vor. Geleitet wird die mit einem Parlament vergleichbare Institution vom Kirchensynodalvorstand mit Präses Dr. Ulrich Oelschläger (Worms) an der Spitze. Seine Stellvertreterin ist Dr. Susanne Bei der Wieden (Frankfurt).

 

 

Die Synode besteht derzeit aus 153 Frauen und Männern, 138 werden von den Dekanatssynoden der EKHN gewählt. Jeweils ein Sitz hat die Reformierte Stadtsynode aus Frankfurt und der Reformierte Konvent der EKHN. Zwei Delegierte vertreten die Theologischen Fakultäten in Frankfurt und Mainz. Bis zu zehn Mitglieder werden aufgrund ihres besonderen Sachverstands von der Kirchenleitung berufen. Gemäß Kirchenordnung sollen mindestens zwei Drittel der gewählten Synodalen nichtordinierte Gemeindemitglieder sein, ein Drittel sind Pfarrerinnen und Pfarrer.

 

 

 

 

» Mehr Informationen im Internet unter

 

www.ekhn.de

 

 

 

 


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