In den Kindertagesstätten werden Unterschriften gegen einen Gesetzes-Entwurf des Landtags gesammelt. Die Qualität der Betreuung werde beeinträchtigt, befürchten die Leiterinnen und Leiter der evangelischen Kindergärten. Mit dem Hessischen Kinderfördergesetz (HessKiföG), das zum 1. Januar 2014 in Kraft treten soll, bündelt der Gesetzgeber die Landesförderungen und Verordnungen für Kindertageseinrichtungen. Ziel der Neufassung ist es, die bisherigen unterschiedlichen Fördersystematiken zu vereinheitlichen sowie die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen flexibler und bedarfsgerechter zu gestalten. Das klingt erst einmal gut. Grundsätzlich solle die Qualität der frühkindlichen Bildung in Hessen gesichert und verbessert werden. Doch wie so oft steckt die Tücke im Detail: Der bisher feste Betreuungsschlüssel wird aufgeweicht.
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