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10.07.2018

Kirche schützt Daten

Der Datenschutz betrifft auch die kirchliche Gemeindearbeit: Ab dem 24. Mai gilt das neue Datenschutzgesetz der EKD, das der neuen DSGVO angepasst worden ist ...

 

 

Weit über 20 Millionen Bundesbürger gehören zur Evangelischen Kirche. Sie vertrauen der Kirche viele persönliche Daten an. Selbstverständlich werden die Informationen von der Kirche sorgfältig und datenschutzkonform verwaltet.

 

Seit einigen Wochen nun geht auch Pfarrerinnen und Pfarrern sowie den Verwaltungsmitarbeitenden im Dekanat an der Dill und in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) der Zungenbrecher „Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“ leicht über die Lippen. Denn die Kirche ist fit für die neuen Regelungen, die ab Freitag (25. Mai) europaweit gelten.

 

Im kirchlichen Bereich gilt ab dem 24. Mai das neue Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland, das der DSGVO angepasst worden ist. Neu ist beispielsweise die Datenschutzerklärung auf kirchlichen Internetseiten.

 

„Wir klären auf www.ev-dill.de/datenschutz.html die Nutzer unserer Internetseiten darüber auf, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck erhoben und gespeichert werden“, sagt Holger Jörn Becker-von Wolff, Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Evangelischen Dekanat an der Dill. So werde für den Bezug des Newsletters natürlich die E-Mail-Adresse erfragt und gespeichert.

 

Auf der Internetseite des Dekanats können sich Interessierte für den Newsletter selbstverständlich selbst anmelden und auf einfache Weise jederzeit wieder abmelden. Die Daten zur Person und zur E-Mail werden mit der Abmeldung gelöscht.

 

Wie bisher auch steht die Evangelische Kirche uneingeschränkt hinter der Grundidee, die Daten jedes einzelnen Menschen zu schützen und keine Informationen gegen ihren Willen zu sammeln oder zu veröffentlichen. „Unsere Mitarbeitenden erfragen nur Daten, die für bestimmte Aufgaben oder zur Bearbeitung eines Antrages erhoben werden müssen. Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern besteht bei der Kirche kein geschäftliches Interesse“, so Becker-von Wolff.

 

Selbst für die Vernetzung mit Jugendlichen hat die Evangelische Kirche in Deutschland strenge Richtlinien. Es müssen datenschutzkonforme Messenger-Dienste verwendet werden, die Evangelische Kirche empfiehlt den Dienst „Threema“ als Alternative zu „WhatsApp“.

 

Für Terminabstimmungen mit mehreren Teilnehmenden hat die Evangelische Landeskirche in Württemberg einen eigenen Dienst programmiert. Es werden lediglich nur die für die Terminfindung relevanten Daten erhoben und gespeichert. Der Dienst ist unter http://dudle.elk-wue.de/ für jeden nutzbar.

 

Wie auch viele Vereine und selbst Behörden sind Kirchengemeinden verunsichert über die neuen Regelungen. Denn Verstöße gegen den Datenschutz können jetzt Geldbußen nach sich ziehen. „Dürfen wir überhaupt noch Bilder veröffentlichen, werde ich oft gefragt“, berichtet Becker-von Wolff. Dabei habe sich für die Veröffentlichung von Fotos die Rechtslage gar nicht verändert. „Für Bilder von einzelnen Personen galt bisher schon, dass dazu deren Einwilligung vorliegen muss. Neu ist nur, dass diese schriftliche Einwilligung aufbewahrt werden muss solange die Bilder, auch in den im Internet veröffentlichten Gemeindebriefen, im Netz zu finden sind“, sagt der Referent vom Dekanat an der Dill.

 

Ausnahmen gelten aber weiterhin, etwa Fotos von Gottesdiensten und öffentlichen Gemeindeveranstaltungen. Für die Gemeinden, die auf Nummer Sicher gehen wollen gibt es auf der Internetseite https://unsere.ekhn.de/medien/datenschutz.html eine Arbeitshilfe, in der die Datenschutzbestimmungen für die Gemeindearbeit erläutert werden. Außerdem sind darin Muster für Datenschutzerklärungen und Einwilligungen zu finden, die sogar für nicht-kirchliche Vereine oder Einrichtungen interessant sein können.

 

 


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