Der Datenschutz betrifft auch die kirchliche Gemeindearbeit: Ab dem 24. Mai gilt das neue Datenschutzgesetz der EKD, das der neuen DSGVO angepasst worden ist. Weit über 20 Millionen Bundesbürger gehören zur Evangelischen Kirche. Sie vertrauen der Kirche viele persönliche Daten an. Selbstverständlich werden die Informationen von der Kirche sorgfältig und datenschutzkonform verwaltet. Seit einigen Wochen nun geht auch Pfarrerinnen und Pfarrern sowie den Verwaltungsmitarbeitenden im Dekanat an der Dill und in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) der Zungenbrecher „Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“ leicht über die Lippen. Denn die Kirche ist fit für die neuen Regelungen, die ab Freitag (25. Mai) europaweit gelten. Neu ist beispielsweise die Datenschutzerklärung auf kirchlichen Internetseiten.
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