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12.09.2019

Steuer: Keine leichte Kost

Es ist ein kleiner Paragraph mit großer Wirkung: Mit der Änderung des §2 b UStG werden Kirchengemeinden umsatzsteuerpflichtig, wenn sie für Leistungen Geld erhalten, sagt René Fünders.

 

René Fünders ist Leiter der kirchlichen Regionalverwaltung Nassau Nord und informierte die Synodalen zur Umsatzsteuer. Es ist ein kleiner Paragraph mit großer Wirkung: Mit der Änderung des §2 b UStG werden zukünftig auch Kirchengemeinden umsatzsteuerpflichtig, wenn sie für bestimmte Leistungen einen Umsatz generieren. Besonders aufpassen müssten Kirchengemeinden bei der Bewirtung bei Gemeindefesten, bei Kassen für Gemeindegruppen und bei Erlösen von Gemeindeveranstaltungen.

 

„Die Umsatzsteuer müssen wir ernstnehmen, das Thema ist komplex. So ist zum Beispiel bei Gemeindefesten die Abgabe von Kuchen gegen Spenden steuerpflichtig, eine Spende ohne Gegenleistung dagegen nicht. - Aber es gibt auch Entwarnung“, sagte Rene Fünders, Leiter der Regionalverwaltung Nassau Nord, auf der Herbstsynode in Nenderoth, „denn: Nicht jede Kirchengemeinde ist von der Änderung des §2 b UStG wirklich betroffen. Da die Landeskirchliche Zuweisung steuerfrei ist, kann diese Summe aus dem Gesamt-Etat herausgerechnet werden. Nur Kirchengemeinden, die mehr als 17.500 Euro steuerbare Umsätze verbuchen, müssen künftig eine Umsatzsteuererklärung abgeben“, sagte Fünders.

 

Das Steueränderungsgesetz wurde 2015 beschlossen und gilt seit dem 1.1.2016: „Es ist öffentliches Recht für Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage. Die Anpassung in der EKHN erfolgt zum 31.12.2020 und tritt dann zum 1.1.2021 in Kraft“, erklärte der Leiter der Regionalverwaltung. Er bat die Kirchengemeinden eindringlich um baldige Rückmeldung der von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) versendeten Erhebungsbogen. „Die zurückliegenden Haushaltsübersichten von 2017 oder 2018 reichen für die Schätzung aus“, sagte Fünders, „und Sie müssen auch keine Quittungen über die Umsätze aus den zurückliegenden Jahren als Beleg beifügen“.

 

Da das Thema nicht ganz einfach sei, empfiehlt René Fünders die Handreichung der EKD zum Thema: Die Broschüre "Neuregelung der Umsatzsteuer 2019" ist als Download verfügbar und informiert über die Besonderheiten bei Kirchenkonzerten, Gemeindefesten, Basaren und Bewirtung. Es gibt ein Steuer-ABC und ein Stichwortverzeichnis mit Musterbögen.

 

 

» Download: Der Link zur Broschüre (pdf)

 

Zudem gäbe es zwischen der EKHN und dem Hessischen Finanzministerium eine Vereinbarung, dass für Gemeinden, die unter 17.500 Euro steuerbare Umsätze liegen, keine Meldepflicht besteht. Allerdings wird das seitens der EKHN geprüft, daher bitten die Regionalverwaltungen um eine baldige Übersicht. "Die Verantwortung obliegt den Kirchengemeinden, daher müssen die Kirchenvorstände prüfen, welche Umsätze bestehen können und welche Gruppen und Kassen zur Kirchengemeinde zählen", erklärte René Fünders.

 

Für interessierte Kirchenvorstände bietet René Fünders einen Info-Abend an, der am Dienstag, 29. Oktober von 19 bis 21 Uhr unter dem Thema "Etat, Budget, Haushalt - Geld regiert ...“ im Evangelischen Gemeindehaus Ballersbach, Backhausweg 3a, 35756 Mittenaar-Ballersbach stattfindet. An diesem Abend erklärt René Fünders wie die Budgetierung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) funktioniert und welche Gestaltungsmöglichkeiten ein Kirchenvorstand hat.

 

Die Evangelische Bildung im Dekanat an der Dill bittet um Anmeldung bis zum 23. Oktober 2019.

 

» Kontakt:

Evangelische Bildung
im Dekanat an der Dill
Pfarrerin Karin Schmid
Telefon 0 27 72 / 58 34 -270
karin.schmid.dek.dill@ekhn-net.de

 

 


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